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Schleppschlauch Obligatorium in der Schweiz ab 1. Januar 2024

Darum geht es

In den letzten Jahren hat die Schweiz vermehrt Wert auf umweltfreundliche und nachhaltige Landwirtschaft gelegt. Ein zentrales Element dieses Engagements ist das Schleppschlauch Obligatorium, welches ab dem 1. Januar 2024 in der Schweizer Landwirtschaft in Kraft tritt. Diese Massnahme soll den Einsatz von Gülle und anderen organischen Düngemitteln effizienter und umweltschonender gestalten.

Das Obligatorium verpflichtet die Landwirte dazu, bei der Ausbringung von Gülle und anderen organischen Düngemitteln auf Acker- und Grünlandflächen den Schleppschlauch und Schleppschuhverteiler zu verwenden. Dadurch sollen negative Umweltauswirkungen wie Ammoniakemissionen, Bodenverdichtung und Gewässerbelastungen verringert werden.

Kostengünstige Umsetzung für Ihren Betrieb

Die Stöckli Pro AG hilft Ihnen bei der effizienten und kostengünstigen Umsetzung des Obligatoriums für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb.

Gründe der Schleppschlauch-Pflicht

Die Einführung des Obligatoriums soll die Emissionen reduzieren. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb ist diese Umstellung vor allem mit Kosten und Aufwand verbunden.

Mithilfe der Schleppschlauch-Pflicht sollen folgende Vorteile geschafft werden:

Reduzierung von Ammoniakemissionen

Durch den direkten Bodenkontakt der Schleppschlauchverteiler werden die Gülle und andere organische Düngemittel in den Boden eingearbeitet, wodurch Ammoniakemissionen reduziert werden. Dies ist besonders wichtig, da Ammoniak zur Versauerung von Böden und Gewässern beiträgt und die Luftqualität beeinträchtigt.

Erhöhung der Düngereffizienz

Die präzise und bodennahe Ausbringung der Gülle ermöglicht eine bessere Nährstoffaufnahme durch die Pflanzen und reduziert den Bedarf an zusätzlichen Mineraldüngern, was zu einer besseren Bodenfruchtbarkeit und höheren Erträgen führt.

Schutz von Gewässern

Die gezielte Ausbringung der Gülle durch Schleppschlauchverteiler verhindert das Eindringen von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in nahegelegene Gewässer. Dies trägt dazu bei, die Gewässerqualität zu erhalten und Algenblüten oder Eutrophierung zu verhindern.

Reduzierung der Geruchsbelästigung

Die bodennahe Ausbringung von Gülle und anderen organischen Düngemitteln durch Schleppschlauch-Systeme führt zu einer geringeren Geruchsbelästigung im Vergleich zu herkömmlichen Gülleausbringungsmethoden. Das verbessert die Lebensqualität für Anwohner und Landwirte.

Verringerung der Bodenverdichtung

Durch den Einsatz von Schleppschlauchverteiler wird das Gewicht der landwirtschaftlichen Maschinen gleichmässiger verteilt, was zu einer geringeren Bodenverdichtung führt. Eine gute Bodenstruktur ist wichtig für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und die Vermeidung von Erosion.

Wer ist von dem Obligatorium befreit?

Damit kleine landwirtschaftliche Betriebe nicht unnötig belastet werden, muss der Schleppschlauch nur bis zu einer Hangneigung von 18% eingesetzt werden, falls die Fläche nicht mehr als 3 Hektare beträgt.

Unterstützung durch die Stöckli Pro AG

Die Stöckli Pro AG unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz mit der effizienten und kostengünstigen Umsetzung des Obligatoriums. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung, damit wir auch für Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung finden können.

Rufen Sie uns noch heute an unter: 041 929 60 10

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail auf: info@stoecklipro.ch