AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STÖCKLI PRO AG

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegen- seitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen einem Käufer und der STÖCKLI PRO AG in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, unter Einbezugnahme der allgemeinen Garantiebestimmungen für Pumpen und Zubehör.

1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen folgende Rangfolge:

a) Allgemeine Garantiebestimmungen für Pumpen und Zubehör
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen
c) Gesetzliche Regelung

1.3 Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit STÖCKLI PRO AG.

1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen im gegenseitigen Vertragsverhältnis bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen sowie bei Vorhandensein einer Lücke ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung dahingehend umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird.

2. Vertragsgegenstand

Die STÖCKLI PRO AG verkauft und liefert die vom Käufer bestellten Pumpen mit Zubehör nach den vertraglichen Bestimmungen.

3. Abschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung seitens der STÖCKLI PRO AG zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Käufer entweder durch eine Bestätigung der STÖCKLI PRO AG unterrichtet oder aber spätestens durch Ausführung der Lieferung.

3.2 Der Käufer hat den Rechnungsempfänger bzw. -Zahler anzugeben.

3.3 Vom Käufer gewünschte Bestellungsänderungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung. Bereits entstandene Kosten werden dem Käufer belastet.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Bestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

4.2 Die von der STÖCKLI PRO AG genannten Termine und Fristen sind ohne anderslautende schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen z.B. infolge Nachschubproblemen beim Hersteller.

4.3 Lehnt der Käufer die Annahme der Lieferung ab, so ist die STÖCKLI PRO AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

4.4 Die Lieferung erfolgt ab Werk / Lager / Versandstation. Der Käufer trägt sämtliche Kosten des Versandes sowie das Versandrisiko. STÖCKLI PRO AG ist berechtigt, entweder „unfrei“ zu liefern oder einen pauschalen Frachtsatz zu erheben.

5. Fertigung

Bei allen Individual-, Mass- oder Sonderanfertigungen sind die Konstruktions- und Entwurfszeichnungen der STÖCKLI PRO AG verbindlich für Abmessungen und Ausführung. Die STÖCKLI PRO AG ist berechtigt, produktionstechnisch notwendige Anpassungen in der Produktion vorzunehmen.

6. Montage / Inbetriebnahme

Montageleistungen und Inbetriebnahmen werden nur garantiert, wenn die Montage / Inbetriebnahme durch eine Fachperson der Stöckli Pro AG erfolgt. Die STÖCKLI PRO AG haftet nicht für Ansprüche welche sich aus einer Selbstmontage/Inbetriebnahme durch den Käufer ergeben. Ansprüche bei Verwendung von Fremdprodukten und Zubehör heben die Garantie ebenfalls auf. Die Montage auf oder an Bauwerken oder -teilen, an festen oder beweglichen Gegenständen erfolgt ohne Gewähr für den Zustand derselben nach Entfernung der Montagegegenstände. Insbesondere wird bei Bohr- und Schraubverbindungen jede Verpflichtung zur Beseitigung evtl. Schäden abgelehnt.

7. Mietbedingungen

Die Mietbedingungen für sämtliche Produkte der Stöckli PRO AG sind separat geregelt und werden zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt.

8. Preise

8.1 Zu allen Preisangaben der STÖCKLI PRO AG ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

8.2 Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise der Lieferanten, die Herstellungskosten, die Frachten, öffentliche Abgaben, die Löhne oder sonstige Kosten, die sich auf die Lieferung und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so ist die STÖCKLI PRO AG berechtigt, die Preise entsprechend abzuändern.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu erfolgen. Zahlung der Leistung ist rein netto und zwar unabhängig vom Eingang der Rechnung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer ohne Mahnung im Verzug. STÖCKLI PRO AG kann einen Verzugszins in der Höhe des von den schweizerischen Kantonalbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 5%, geltend machen. Zusätzlich wird bei Zahlungsverzug bei der 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10 fällig und bei der 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20 fällig.

9.2 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist STÖCKLI PRO AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Käufer ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderung getilgt oder sichergestellt ist. Sämtliche Folgen,
welche sich aus einer Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers.

9.3 Bei Zahlungsverzug wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späteren Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen worden sind. Dies wird mit dem Käufer in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

9.4 Der Käufer hat den Rechnungsbetrag in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen, soweit nicht eine andere Währung schriftlich vereinbart ist. Checks werden von der STÖCKLI PRO AG nur entgegengenommen, sofern alle Kosten und Spesen vom Käufer getragen werden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche der STÖCKLI PRO AG, auch wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, Eigentum der STÖCKLI PRO AG. Die Gefahr trägt der Käufer.

10.2 Der Käufer darf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb nicht weiterveräussern bzw. weiterverarbeiten. Er darf sie weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit übereignen.

10.3 Die STÖCKLI PRO AG ist berechtigt, bis zum Zeitpunkt der Erfüllung all ihrer Ansprüche den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Käufers einzutragen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen der STÖCKLI PRO AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.

10.4 Solange nicht alle Ansprüche der STÖCKLI PRO AG erfüllt worden sind, ist der Käufer verpflichtet, die von der STÖCKLI PRO AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

11. Gewährleistung

11.1 Der Käufer hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung bzw. Montage auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung bzw. Montage als angenommen gilt. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels vorzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und sonstigen Ansprüche.

11.2 Ist der Verkaufs-/Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so kann die STÖCKLI PRO AG nach ihrer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Käufer einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung).

11.3 Die mangelhafte Ware/Sache ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zu unserer Besichtigung bereit zu halten. Sie darf insbesondere nicht ver- oder bearbeitet werden, sonst erlischt die Gewährleistung.

11.4 Eine Rücksendung von Produkten der STÖCKLI PRO AG bedarf der vorherigen Zustimmung und erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie mit Beilage einer detaillierten Fehler- bzw. Mängelbeschreibung zu erfolgen.

11.5 STÖCKLI PRO AG ist berechtigt, eine Mängelrüge zu prüfen. Der Käufer hat ihr die Möglichkeit dazu einzuräumen. Er ist auch verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich Proben oder Fotoaufnahmen des beanstandeten Materials zur Verfügung zu stellen.

11.6 Die Dauer der Gewährleistung beträgt für Pumpen 5 Jahre und für sämtliches Zubehör 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Käufer.

11.7 Die Gewährleistung wird ausgeschlossen für:

  • Abnutzung von Verschleissteilen
  • unsachgemässe Montage oder in Verbindung mit nicht passenden Produkten
  • unsachgemässen Gebrauch und unsachgemässe Behandlung
  • unzulängliche Wartung
  • Schäden, die absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt wurden
  • Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind
  • Liefer- und Transportschäden

12. Haftung

12.1 Die STÖCKLI PRO AG lehnt jede Haftung für indirekte, unfallbedingte Schäden und Folgeschäden ab. Ebenso lehnt die STÖCKLI PRO AG jede Haftung für Montagen und
Inbetriebnahmen ab, welche nicht durch STÖCKLI PRO AG selbst durchgeführt wurden.

12.2 Die STÖCKLI PRO AG verpflichtet sich, dem Käufer allfällige vom Hersteller anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Verrechnungsrecht

Der Käufer kann nicht wegen etwaigen Gegenansprüchen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen verrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche
werden von der STÖCKLI PRO AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist der Sitz der STÖCKLI PRO AG in der Schweiz, 6018 Buttisholz. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der STÖCKLI PRO AG in Buttisholz/LU.

14.2 Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen
Bestimmungen und der Bestimmung des UN-Kaufrechts (CISG)